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   LSG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2012 - L 11 KA 48/09   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2012 - L 11 KA 48/09 (https://dejure.org/2012,30788)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09.05.2012 - L 11 KA 48/09 (https://dejure.org/2012,30788)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09. Mai 2012 - L 11 KA 48/09 (https://dejure.org/2012,30788)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • SG Dresden, 22.12.2004 - S 11 KA 369/03

    Vertragsärztliche Vergütung für Fachärzte für Anästhesiologie im Zusammenhang mit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2012 - L 11 KA 48/09
    Wenn aber bereits den Partnern des Vertrages eine Klage zur Regelung von vertraglichen Einzelheiten versagt ist, weil diese nicht schiedsamtfähig sind, hat erst recht der einzelne Vertragsarzt kein subjektives Recht, entsprechende Bestimmungen durchzusetzen (vgl. dazu SG Dresden, Urteil vom 22.12.2004 - S 11 KA 369/03 - zu im ansonsten vergleichbaren Fall einer Klage auf Abschluss eines Strukturvertrages nach § 73a SGB V).

    Die dazu aufgestellten Überprüfungsgrundsätze für die schiedamtsfähigen Gesamtverträge, nämlich die Einschränkung der gerichtlichen Kontrolle auf die Überprüfung, ob zutreffend ermittelte Tatsachen zugrunde gelegt, ob die Grenzen des Beurteilungsspielraumes eingehalten und das Gestaltungsermessen, soweit es besteht, sachgerecht ausgeübt worden ist, sind auf die Überprüfung von Verträgen nach § 73c SGB V nicht zu übertragen (so auch für Strukturverträge nach § 73a SGB V SG Dresden, Urteil vom 22.12.2004 - S 11 KA 369/03 - SG Marburg, Urteil vom 29.03.2006 - S 12 KA 889/05 -).

  • BSG, 10.12.2003 - B 6 KA 54/02 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Individualbudget mit individueller Honorarobergrenze

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2012 - L 11 KA 48/09
    Dementsprechend sind die von der Rechtsprechung aufgestellten Vorgaben für den aus § 85 SGB V i.V.m. Art. 12 und 3 Abs. 1 GG folgenden Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit, der z.B. auch umfasst, dass in einem Honorarverteilungsmaßstab bzw. HVV Aufbaupraxen und Praxen mit unterdurchschnittlichen Umsätzen die Möglichkeit eingeräumt werden muss, die Honorarumsätze innerhalb von fünf Jahren bis zum Durchschnittsumsatz der Fachgruppe zu steigern (vgl. z.B. BSG, Urteile vom 10.12.2003 - B 6 KA 54/02 R und B 6 KA 76/03 R -), schon vom Ansatz her auf die Kataraktverträge nicht übertragbar.
  • BSG, 10.12.2003 - B 6 KA 76/03 R

    Honorarverteilungsregelung - Ausrichtung auf umfassende Umsatzbegrenzung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2012 - L 11 KA 48/09
    Dementsprechend sind die von der Rechtsprechung aufgestellten Vorgaben für den aus § 85 SGB V i.V.m. Art. 12 und 3 Abs. 1 GG folgenden Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit, der z.B. auch umfasst, dass in einem Honorarverteilungsmaßstab bzw. HVV Aufbaupraxen und Praxen mit unterdurchschnittlichen Umsätzen die Möglichkeit eingeräumt werden muss, die Honorarumsätze innerhalb von fünf Jahren bis zum Durchschnittsumsatz der Fachgruppe zu steigern (vgl. z.B. BSG, Urteile vom 10.12.2003 - B 6 KA 54/02 R und B 6 KA 76/03 R -), schon vom Ansatz her auf die Kataraktverträge nicht übertragbar.
  • BSG, 19.03.1997 - 6 RKa 36/96

    Erhöhung der Gesamtvergütung für 1993 niedriger als Grundlohnsummenanstieg,

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2012 - L 11 KA 48/09
    Den Vertragspartnern kommt bei der Festsetzung des Inhalts eines Gesamtvertrages über die vertragsärztliche Vergütung nach der Rechtsprechung des BSG ein weiter Beurteilungsspielraum zu (z.B. BSG, Urteile vom 03.12.1980 - 6 RKa 1/78- und vom 19.03.1997 - 6 RKa 36/96 - ).
  • BSG, 10.03.2004 - B 6 KA 113/03 B

    Schiedsamtsfähigkeit vertragsärztlicher Vereinbarungen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2012 - L 11 KA 48/09
    Ein Schiedsverfahren (vgl. § 89 SGBV) kann dementsprechend auch nicht stattfinden (Hess in Kasseler Kommentar, Sozialversicherungsrecht, März 2004, § 73c SGB V, Rdn. 5; vgl. dazu auch BSG, Beschluss vom 10.03.2004 - B 6 KA 113/03 B -).
  • LSG Bayern, 10.11.2004 - L 12 KA 26/03

    Anspruch auf Teilnahme an einem Strukturvertrag; Verfassungsmäßigkeit der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2012 - L 11 KA 48/09
    Dann könnte u.U. ggf. ein Anspruch des Vertragsarztes auf Neubescheidung seines Teilnahmeantrags bestehen (so zumindest LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 05.02.003 - L 5 KA 661/00 - im Fall eines unberechtigten Ausschlusses von Ärzten an einer Schmerztherapie-Vereinbarung), wobei eine gerichtliche Beanstandung der vertraglichen Vereinbarungen durchaus auch zu der Konsequenz der Vertragsparteien führen kann, einen geschlossenen Vertrag gänzlich abzuschaffen (Bayerisches LSG, Urteil vom 10.11.2004 - L 12 KA 26/03 -).
  • SG Marburg, 29.03.2006 - S 12 KA 889/05

    Vertragsärztliche Versorgung - hausärztliche Versorgung - Strukturvertrag -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2012 - L 11 KA 48/09
    Die dazu aufgestellten Überprüfungsgrundsätze für die schiedamtsfähigen Gesamtverträge, nämlich die Einschränkung der gerichtlichen Kontrolle auf die Überprüfung, ob zutreffend ermittelte Tatsachen zugrunde gelegt, ob die Grenzen des Beurteilungsspielraumes eingehalten und das Gestaltungsermessen, soweit es besteht, sachgerecht ausgeübt worden ist, sind auf die Überprüfung von Verträgen nach § 73c SGB V nicht zu übertragen (so auch für Strukturverträge nach § 73a SGB V SG Dresden, Urteil vom 22.12.2004 - S 11 KA 369/03 - SG Marburg, Urteil vom 29.03.2006 - S 12 KA 889/05 -).
  • BSG, 03.12.1980 - 6 RKa 1/78
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2012 - L 11 KA 48/09
    Den Vertragspartnern kommt bei der Festsetzung des Inhalts eines Gesamtvertrages über die vertragsärztliche Vergütung nach der Rechtsprechung des BSG ein weiter Beurteilungsspielraum zu (z.B. BSG, Urteile vom 03.12.1980 - 6 RKa 1/78- und vom 19.03.1997 - 6 RKa 36/96 - ).
  • LSG Baden-Württemberg, 05.02.2003 - L 5 KA 661/00
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2012 - L 11 KA 48/09
    Dann könnte u.U. ggf. ein Anspruch des Vertragsarztes auf Neubescheidung seines Teilnahmeantrags bestehen (so zumindest LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 05.02.003 - L 5 KA 661/00 - im Fall eines unberechtigten Ausschlusses von Ärzten an einer Schmerztherapie-Vereinbarung), wobei eine gerichtliche Beanstandung der vertraglichen Vereinbarungen durchaus auch zu der Konsequenz der Vertragsparteien führen kann, einen geschlossenen Vertrag gänzlich abzuschaffen (Bayerisches LSG, Urteil vom 10.11.2004 - L 12 KA 26/03 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.02.2014 - L 11 KA 68/12

    Qualitätsgesicherte Versorgung HIV-infizierter Patienten

    Wenn aber bereits den Partnern des Vertrages eine Klage zur Regelung von vertraglichen Einzelheiten versagt ist, weil diese nicht schiedsamtfähig sind, hat erst recht der einzelne Vertragsarzt kein subjektives Recht, entsprechende Bestimmungen durchzusetzen (Senat, Urteil vom 09.05.2012 - L 11 KA 48/09 -).

    Etwas anderes könnte allenfalls dann gelten, wenn die von den Vertragspartnern geschlossenen Vereinbarungen an gravierenden Rechtsfehlern leiden würden (Senat, Urteil vom 09.05.2012 - L 11 KA 48/09 -).

    Da es sich bei den Verträgen nach § 73c SGB V um fakultative, nicht schiedsamtfähige Verträge handelt, ist die gerichtliche Kontrolle noch weiter eingeschränkt als bei der Überprüfung schiedsamtfähiger Gesamtverträge und muss sich damit auf die Prüfung gravierender Rechtsfehler und damit letztlich auf die Frage beschränken, ob die Vertragsparteien gegen das Willkürverbot verstoßen haben (Senat, Urteil vom 09.05.2012 - L 11 KA 48/09 -.).

    Aus diesem Grund findet durch diese Vereinbarungen schon kein Eingriff in die Chancengleichheit im Wettbewerb (Art. 3 GG) statt, weil die Grundrechte des Vertragsarztes bereits dadurch hinreichend gewahrt sind, dass ihm für seine Leistung die regelhaft vorgesehen Vergütung weiter gewährleistet wird (Senat, Urteil vom 09.05.2012 - L 11 KA 48/09 -).

    Diese Überlegungen gelten umso mehr, als die HIV-Vereinbarung nicht einfach nur ein höheres Honorar der Vertragsärzte vorsieht, sondern im Gegenzug mit erheblichen Gegenleistungen des Teilnehmers verbunden ist (vgl. hierzu im Zusammenhang mit Kataraktverträgen Senat, Urteil vom 09.05.2012 - L 11 KA 48/09 -).

    Bei der Prüfung des Willkürvorwurfes muss auch berücksichtigt werden, dass den Krankenkassen insgesamt nur begrenzte Mittel zur Verfügung stehen und dass sie vorrangig den Grundsatz der Beitragsstabilität zu berücksichtigen haben (§ 71 Abs. 1 SGB V, vgl. Senat, Urteil vom 09.05.2012 - L 11 KA 48/09 -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.02.2014 - L 11 KA 42/12

    Anspruch auf Leistungsvergütung nach SNR 91030

    Wenn aber bereits den Partnern des Vertrages eine Klage zur Regelung von vertraglichen Einzelheiten versagt ist, weil diese nicht schiedsamtfähig sind, hat erst recht der einzelne Vertragsarzt kein subjektives Recht, entsprechende Bestimmungen durchzusetzen (Senat, Urteil vom 09.05.2012 - L 11 KA 48/09 -).

    Etwas anderes könnte allenfalls dann gelten, wenn die von den Vertragspartnern geschlossenen Vereinbarungen an gravierenden Rechtsfehlern leiden würden (Senat, Urteil vom 09.05.2012 - L 11 KA 48/09 -).

    Da es sich bei den Verträgen nach § 73c SGB V um fakultative, nicht schiedsamtfähige Verträge handelt, ist die gerichtliche Kontrolle noch weiter eingeschränkt als bei der Überprüfung schiedsamtfähiger Gesamtverträge und muss sich damit auf die Prüfung gravierender Rechtsfehler und damit letztlich auf die Frage beschränken, ob die Vertragsparteien gegen das Willkürverbot verstoßen haben (Senat, Urteil vom 09.05.2012 - L 11 KA 48/09 -).

    Aus diesem Grund findet durch diese Vereinbarungen schon kein Eingriff in die Chancengleichheit im Wettbewerb (Art. 3 GG) statt, weil die Grundrechte des Vertragsarztes bereits dadurch hinreichend gewahrt sind, dass ihm für seine Leistung die regelhaft vorgesehen Vergütung weiter gewährleistet wird (Senat, Urteil vom 09.05.2012 - L 11 KA 48/09 -).

    Diese Überlegungen gelten umso mehr, als die HIV-Vereinbarung nicht einfach nur ein höheres Honorar der Vertragsärzte vorsieht, sondern im Gegenzug mit erheblichen Gegenleistungen des Teilnehmers verbunden ist (vgl. hierzu im Zusammenhang mit Kataraktverträgen Senat, Urteil vom 09.05.2012 - L 11 KA 48/09 -).

    Bei der Prüfung des Willkürvorwurfes muss auch berücksichtigt werden, dass den Krankenkassen insgesamt nur begrenzte Mittel zur Verfügung stehen und dass sie vorrangig den Grundsatz der Beitragsstabilität zu berücksichtigen haben (§ 71 Abs. 1 SGB V, vgl. Senat, Urteil vom 09.05.2012 - L 11 KA 48/09 -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2013 - L 11 KA 92/12
    Auch das das LSG Nordrhein-Westfalen sei im Urteil vom 09.05.2012 - L 11 KA 48/09 - davon ausgegangen, dass es sich um Verträge nach § 73c SGB V handele.

    Hierzu hat der Senat im Urteil vom 09.05.2012 - L 11 KA 48/09 - ausgeführt:.

    All dies zielt nicht darauf ab, am Vertrag teilzunehmen zu können, sondern ist von dem Bemühen getragen, den Vertrag nach Maßgabe der Entscheidung des Senats vom 09.05.2012 - L 11 KA 48/09 - als rechtswidrig zu deklarieren.

    Überdies scheitert dies an dem weiten, nur vom Willkürverbot eingegrenzten Gestaltungsermessen, das den Vertragsparteien eingeräumt ist (hierzu Senat, Urteil vom 09.05.2012 - L 11 KA 48/09 - ).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.01.2018 - L 11 KA 39/17

    Vertragsarzthonorar

    Schon deswegen ist die Entscheidung des BSG vom 29.11.2017 - B 6 KA 32/16 R - nicht übertragbar. Sie kollidiert augenscheinlich auch mit den Erkenntnissen des 1. Senats im Urteil vom 14.10.2014 - B 1 KR 33/13 R - und ist auch mit der bisherigen Rechtsprechung des erkennenden Senats zu Mindestzahlen in Kataraktverträgen (hierzu Senat, Beschluss vom 12.08.2013 - L 11 KA 92/12 B ER -, Urteil vom 09.05.2012 - L 11 KA 48/09 -) schwerlich in Einklang zu bringen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2016 - L 11 KA 83/15

    Vertragsarztrecht; Sachlich-rechnerische Richtigstellung von Abrechnungen;

    Die Beklagte ist an die Vereinbarung gebunden; sie führt die sie bindenden vertraglichen Bestimmungen lediglich aus (zur ähnlichen Problematik bei behaupteter Unwirksamkeit der Kataraktverträge: Senat, Urteil vom 09.05.2012 - L 11 KA 48/09 - Beschluss vom 12.08.2013 - L 11 KA 92/12 B ER -).

    Dementsprechend sind die von der Rechtsprechung aufgestellten Vorgaben für den aus § 85 SGB V i.V.m. Art. 12 und 3 Abs. 1 GG folgenden Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit hier nicht anwendbar (so für eine ähnlich gelagerte Problematik bei den sog. Kataraktverträgen: Senat, Urteil vom 09.05.2012 - L 11 KA 48/09 -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.10.2013 - L 11 KA 23/13
    Das LSG Nordrhein-Westfalen habe im Urteil vom 09.05.2012 - L 11 KA 48/09 - den klägerseitig gestellten Anspruch auf Teilnahme an den Verträgen verneint, weil kein Anspruch des an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Arztes darauf bestehe, dass die Vertragspartner des § 73c SGB V Verträge bestimmten Inhalts abschlössen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.12.2015 - L 3 KA 59/15
    Hätte ein solcher nicht bestanden, hätte dies keinen unmittelbaren Teilnahmeanspruch begründet, sondern lediglich eine Verpflichtung zur Neubescheidung zur Folge haben können (vgl dazu Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 9. Mai 2012 - L 11 KA 48/09, Rn 35 nach juris mwN).
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